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Honorar Verkehrswert­gutachten

Das Honorar eines Verkehrswertgutachtens nach §194 BauGB wird in Abhängigkeit von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes ermittelt. Als Grundlage wird die jeweils aktuelle Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (b.v.s.) herangezogen.

Diese finden Sie hier zum Download: